Bestattungsarten in Deutschland

In Deutschland gibt es eine Vielzahl an Bestattungsarten.

Diese unterscheiden sich in erster Linie nach der Beisetzung des Verstorbenen in einem Sarg (Erdbestattung), oder einer Urne (Feuerbestattung).

Erdbestattungen

Am weitesten verbreitet ist die traditionelle Erdbestattung in einem Sarg.

Sie können sich zwischen Wahlgrab und Reihengrab entscheiden. Beim Wahlgrab können Lage und Größe je nach Friedhofssatzung bestimmt werden.

Der Erwerb des Nutzungsrechtes an einer oder mehreren Wahlgrabstätten ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch verlängert werden.

Das Nutzungsrecht muss verlängert werden, wenn auf einer Grabstätte eine weitere Bestattung erfolgt.

Erforderlich ist dann der Wiedererwerb der Grabstätte auf die gesetzliche Ruhefrist des Friedhofes. Diese kann bei den Friedhöfen aufgrund verschiedener Bodenverhältnissen variieren.

Feuerbestattungen

Eine Feuerbestattung ist die Einäscherung eines Verstorbenen in einem Sarg und die spätere Beisetzung einer Urne.

Eine besondere Vereinbarung ist in jedem Falle notwendig. Entweder hat der Verstorbene eine persönliche Willenserklärung mit dem entsprechenden Inhalt hinterlassen, oder aber die Angehörigen geben eine sinngemäße Erklärung ab.

Für die Beisetzung selbst gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Erdbestattung.

Grabarten

  • Urnenwahlgrab
  • Urnenreihengrab
  • Seebestattung
  • Ruheforstbestattung
  • Aschestreufeld (anonym)
  • Kolumbarium, auch Columbarium (lateinisch columbarium „Taubenschlag“)
  • Gemeinschaftsgrab

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